aufklären
dass der Arbeitsmarkt für Architekten in der freien Wirtschaft vollständig dereguliert und liberalisiert ist.
dass die schlechte wirtschaftliche Situation zu einer dramatischen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geführt hat.
dass es keineswegs die Regel ist, unbefristete Arbeitsverträge zu bekommen und der Architekt gezwungen ist, in kurzen Abständen neue Büros zu suchen.
(<für mehr Informationen hier klicken>)
dass die Architekturbüros dazu übergegangen sind, je nach Auftragslage Architekten kurzfristig „zu heuern und zu feuern“.
dass es keine einheitliche Regelung zur Bezahlung der Leistungen gibt.
dass es keine Regelung zur Übernahme der Berufshaftpflicht bei Freiberuflern gibt.
dass die Bundesarchitektenkammer (BAK) in ihrem Sozialreport von einem „Armutsproblem“ spricht.
dass die Weiterbildungen für Absolventen nicht bundeseinheitlich geregelt sind.
(< für mehr Informationen hier klicken >)
dass die Kammern an der Fortbildungspflicht und Absolventenweiterbildung gut verdienen.
dass die Architekturbüros den Arbeitnehmern den gesetzlich vorgeschrieben Bildungsurlaub nicht genehmigen.
dass es keinen einheitlich geregelten Arbeitsvertrag für Architekten gibt, der flächendeckend eingesetzt wird für die Themen:
- Bezahlung
- Urlaubsanspruch
- Überstundenregelung
- Fort-/Weiterbildungen
- Kündigungsfristen
- Freiberufler / Berufshaftpflicht
- Mutterschutz / Elternzeit
(<für mehr Informationen hier klicken>)
dass es keine Arbeitnehmervertretung gibt, um die Interessen der Arbeitnehmer durchzusetzen.
dass Nachhaltiges Bauen noch längst nicht in den Köpfen aller Architekten angekommen ist und das gerade im Entwurf die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden können.
(<für mehr Informationen hier klicken>)
dass die Anzahl unterschiedlicher Softwareapplikationen im Bereich Architektur unüberschaubar geworden ist und es keine reale Vergleichbarkeit der verschiedenen Anwendungen gibt.
(<für mehr Informationen hier klicken>)
dass Architekten viele der ehemals von ihnen besetzten Tätigkeitsfelder verloren haben.
dass Architekten nicht mehr nur im Baugewerbe tätig sein müssen.
dass Absolventen oft in den Entwurfsabteilungen großer Büros geradezu „verheizt“ werden, ohne Aussicht auf Einblick in den gesamten Tätigkeitsbereich von LPH 1 bis LPH 9 und dass zu denkbar schlechten Konditionen.
dass unbezahlte Überstunden und Wochenendarbeit nicht die Regel sein müssen.
dass die BAK nicht die Interessen von angestellten Architekten vertritt.
dass Mindesthonorarunterschreitungen nicht die Ausnahme sondern die Regel sind.
dass unbezahlte Leistungen bis LPH 2 oder sogar LPH 4 nichts mit Akquisition zu tun haben und hier eine rechtlich verbindende Regelung notwendig ist.
Sie wollen wissen, was wir vorhaben, um an der aktuellen Situation etwas zu verbessern?
<< hier lesen, wie wir verbessern wollen >>



