Um die Berufsbezeichnung "Architekt" führen zu dürfen, bedarf es der Eintragung in die Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes. Neben einem erfolgreichen Abschluss eines Architekturstudiums von mindestens 8 Semestern an einer deutschen Hochschule und einer 2 (3) jährigen Berufsausübung, schreiben einige Länderarchitektenkammern Fortbildungen für die Absolventen vor Eintritt in die Kammer vor. Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenkammer ist bundeseinheitlich nicht geregelt.
Fortbildungen der einzelnen Länderkammern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Fortbildungsgesetz und Bildungsurlaub der einzelnen Bundesländer:
Bildungsscheck des Landes NRW:


