Die Berufsbezeichnung "Architekt" steht unter besonderem Schutz. Absolventen eines Architekturstudiums müssen zwei Jahre berufliche Praxis nachweisen sowie Weiterbildung im Umfang von bis zu 80 Stunden, je nach Bundesland, um sich dann in eine der Landesarchitektenkammern eintragen zu können und schliesslich die Berufsbezeichnung "Architekt" führen zu dürfen. Vorher ist man Dipl. Ing. Architektur - ein feiner Unterschied.
All das geschieht vor allem im Namen des Verbraucherschutzes. Der unwissende Bauherr soll vor unzureichend ausgebildeten Architekten geschützt werden. Doch wer schützt eigentlich den Architekten? Warum ist "Architekt" eigentlich kein Beruf sondern nur eine Berufsbezeichnung? Was ist mit den verlorengegangenen Betätigungsfeldern des angesehenen Architekten der 80er Jahre? Was ist eigentlich aus diesem Idealbild des Architekten der klassischen Moderne, dass heute zwar immernoch in den meissten Nichtarchitektenköpfen vorhanden aber schon lange nicht mehr real ist - DER ARCHITEKT - Respektsperson, wohlbetucht ...
Ein Kommentar von Dr. Ing. Curschmann zum Thema Berufsschutz und Berufsausübungsrecht von Architekten und Ingenieuren (<mehr>)
Dr. Ing. Curschmann ist freier Architekt in Berlin. Neben seiner Tätigkeit als Architekt beteiligt er sich aktiv am Dialog über Architektur und dem Beruf des Architekten. 1989 erhielt er den Architekturkritikerpreis Berlin. Neben zahlreichen Veröffentlichungen beteiligte er sich u.a. auch an der Entwicklung eines innovativen Lehrkonzepts für die neue HafenCity Universität HCU in Hamburg.


